mazdek
Version 2.0 | 23. Februar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Zusammenarbeit mit mazdek GmbH gemäss Schweizer Recht.

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen mazdek GmbH (nachfolgend «Anbieter», «wir» oder «mazdek») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Kunde») für alle Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Softwareentwicklung, KI-gestützte Lösungen, Mobile App-Entwicklung und digitale Dienstleistungen.

Hinweis: Diese AGB richten sich primär an Geschäftskunden (B2B). Für Verbraucher im Sinne des Schweizer Rechts gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzes.

1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Bestellungen und Dienstleistungen des Anbieters, insbesondere für:

  • Webdesign und Webentwicklung (Websites, Web-Apps, E-Commerce)
  • Mobile App-Entwicklung (iOS, Android, Cross-Platform)
  • Software- und Plattformentwicklung
  • KI-gestützte Lösungen und Integrationen (AI Agents, Chatbots, Automatisierung)
  • Hosting, Wartung, Support und SLA-Dienste
  • Beratung, Konzeption und technische Analyse
  • API-Entwicklung und Systemintegration

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR), unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.

2 Vertragsschluss und Online-Bestellungen

2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder eine Bindungsfrist genannt wird.

2.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter per E-Mail
  • Unterzeichnung eines Angebots, Vertrags oder einer Leistungsvereinbarung durch beide Parteien
  • Aufnahme der Arbeiten nach schriftlicher oder elektronischer Beauftragung
  • Zahlung einer Anzahlung oder des Gesamtbetrags durch den Auftraggeber
  • Abschluss über das Online-Bestellsystem mit anschliessender Bestätigung per E-Mail

2.3 Bei Online-Bestellungen gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG stellt der Anbieter sicher:

  • Klare Angabe der Identität und Kontaktadresse inkl. E-Mail
  • Darstellung der technischen Schritte bis zum Vertragsschluss
  • Möglichkeit zur Korrektur von Eingabefehlern vor Absenden der Bestellung
  • Unverzügliche Bestätigung der Bestellung per E-Mail

2.4 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail genügt).

2.5 Bei Unstimmigkeiten zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: (1) Individuelle Vereinbarungen, (2) Leistungsbeschreibung/Pflichtenheft, (3) Angebot, (4) diese AGB.

3 Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschliessend aus dem schriftlichen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Pflichtenheft. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand.

3.2 Änderungen, Erweiterungen oder Reduzierungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Terminen, Preisen und Konditionen führen.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer, Dritte oder KI-gestützte Systeme einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Anbieter.

3.4 Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder bestimmte Ergebnisse werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3.5 Der Leistungsort ist der Sitz des Anbieters, sofern nicht anders vereinbart. Remote-Arbeit ist der Regelfall.

4 KI-gestützte Leistungen (Künstliche Intelligenz)

4.1 Transparenzhinweis: Der Anbieter setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Systeme ein. Dies umfasst insbesondere:

  • KI-Assistenten zur Code-Generierung und -Optimierung
  • Automatisierte Analyse- und Testverfahren
  • KI-gestützte Design- und Content-Tools
  • Machine-Learning-Modelle für Projektschätzungen
  • AI Agents für Kundeninteraktion (z.B. Chatbots, IRIS Control)

4.2 Qualitätskontrolle: Sämtliche KI-generierten Inhalte und Codes werden durch qualifizierte menschliche Fachkräfte geprüft, validiert und freigegeben, bevor sie an den Auftraggeber geliefert werden.

4.3 Datenverarbeitung durch KI: Bei der Nutzung von KI-Diensten können Projektdaten an externe KI-Anbieter (z.B. Cloud-basierte LLM-Dienste) übermittelt werden. Der Anbieter stellt sicher, dass:

  • Nur für die Leistungserbringung erforderliche Daten übermittelt werden
  • Angemessene Datenschutzmassnahmen getroffen werden
  • Keine vertraulichen Kundendaten ohne Zustimmung für KI-Training verwendet werden

4.4 Keine Erfolgsgarantie: KI-basierte Lösungen unterliegen technischen Einschränkungen. Der Anbieter garantiert keine bestimmte Genauigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit von KI-generierten Ergebnissen. Der Auftraggeber ist für die finale Prüfung und Nutzung verantwortlich.

4.5 Urheberrecht bei KI-Inhalten: Nach Schweizer Recht entstehen Urheberrechte nur an Werken, die durch menschliche Schöpfung geprägt sind. Rein KI-generierte Inhalte ohne menschliche Bearbeitung sind möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt. Der Anbieter gewährleistet, dass alle gelieferten Werke durch menschliche Bearbeitung geprägt und damit schutzfähig sind.

5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass:

  • Bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen
  • Ein kompetenter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner benannt und erreichbar ist
  • Feedback, Freigaben und Entscheidungen zeitnah innerhalb vereinbarter oder angemessener Fristen erfolgen
  • Technische Zugänge (Hosting, Domains, APIs, Datenbanken) bereitgestellt werden
  • Die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten gewährleistet ist

5.3 Verzögerungen durch fehlende, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers:

  • Verlängern vereinbarte Termine und Fristen entsprechend
  • Können zu Mehrkosten führen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden
  • Befreien den Anbieter von seinen Leistungspflichten für die Dauer der Verzögerung

5.4 Der Auftraggeber ist für regelmässige Datensicherungen (Backups) seiner eigenen Systeme und Daten selbst verantwortlich.

6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) zum jeweils gültigen Satz (aktuell 8.1% bzw. reduzierter Satz).

6.2 Zahlungsbedingungen für Projekte:

Projekte unter CHF 5'000:
50% bei Auftragserteilung, 50% bei Projektabschluss/Abnahme

Projekte CHF 5'000 – 20'000:
40% bei Auftragserteilung, 30% bei Meilenstein, 30% bei Projektabschluss

Projekte über CHF 20'000:
Nach individueller Vereinbarung (z.B. monatliche Meilenstein-Zahlungen)

Laufende Dienste (Hosting, Wartung, SLA):
Monatliche oder jährliche Vorauszahlung

6.3 Rechnungen sind ohne Abzug innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

6.4 Verzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. gemäss Art. 104 OR berechnet. Der Anbieter behält sich vor:

  • Die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen
  • Bereits erbrachte Leistungen (z.B. Websites) offline zu nehmen
  • Zugänge zu Systemen zu sperren
  • Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben

6.5 Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich und begründet erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

6.6 Der Anbieter behält sich Preisanpassungen bei wesentlichen Änderungen der Leistungsanforderungen, Kostensteigerungen oder gesetzlichen Änderungen vor. Preisanpassungen bei laufenden Verträgen werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt.

7 Termine und Fristen

7.1 Terminangaben sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als «verbindlich» oder «Fixtermin» vereinbart.

7.2 Vereinbarte Fristen beginnen erst zu laufen, wenn:

  • Alle erforderlichen Informationen und Materialien vollständig vorliegen
  • Vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind
  • Technische Zugänge bereitgestellt wurden

7.3 Verzögerungen durch Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (fehlende Mitwirkung, höhere Gewalt, Drittanbieter-Ausfälle, etc.), verlängern die Fristen entsprechend, ohne dass der Anbieter in Verzug gerät.

7.4 Bei schuldhafter Terminüberschreitung durch den Anbieter von mehr als 30 Tagen kann der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist (mindestens 14 Tage) vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

8 Abnahme und Korrekturen

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und konkret zu rügen.

8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • Der Auftraggeber die Abnahme schriftlich erklärt
  • Innerhalb von 14 Tagen keine oder nur unwesentliche Mängel gerügt werden
  • Der Auftraggeber das Werk produktiv nutzt (Go-Live)
  • Die Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird

8.3 Im Projektumfang enthalten sind standardmässig:

Design-Phase: 2 Korrekturschleifen für Entwürfe

Entwicklungs-Phase: 1 Korrekturschleife nach Fertigstellung

Nach Abnahme: Änderungen werden nach Aufwand berechnet

8.4 Wesentliche Mängel sind solche, die die Nutzung der Leistung erheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, werden aber im Rahmen der Gewährleistung behoben.

9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1 Rechteübertragung: Mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am Werk. Mangels abweichender Vereinbarung handelt es sich um ein einfaches (nicht-exklusives), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

9.2 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte am Werk beim Anbieter. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung zu untersagen und bereits übergebene Werke zurückzufordern.

9.3 Der Anbieter behält sich folgende Rechte vor:

  • Das Werk zu Referenzzwecken zu verwenden (Portfolio, Website, Social Media)
  • Allgemein entwickelte Komponenten, Frameworks und Code-Module für andere Projekte wiederzuverwenden
  • Einen dezenten Hinweis auf den Urheber im Werk zu platzieren (z.B. «Entwickelt von mazdek»)

9.4 Drittanbieter-Lizenzen: Software, Frameworks, Bibliotheken, Schriften, Bilder und andere Komponenten von Drittanbietern unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen (z.B. MIT, Apache, GPL, kommerzielle Lizenzen). Der Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser Lizenzen verantwortlich.

9.5 Quellcode: Die Übergabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung erhält der Auftraggeber das Werk in kompilierter oder deployeter Form.

9.6 Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind, und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei.

10 Gewährleistung und Mängelrechte

10.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweisen.

10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme für Software und digitale Produkte und 12 Monate für physische Liefergegenstände.

10.3 Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter nach eigenem Ermessen Nachbesserung (Behebung des Mangels) oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder (bei wesentlichen Mängeln) Wandelung verlangen.

10.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die entstehen durch:

  • Änderungen, Eingriffe oder Modifikationen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Unsachgemässe Nutzung, Bedienung oder Konfiguration
  • Externe Faktoren (Hosting-Ausfälle, Browser-Updates, Betriebssystem-Änderungen, etc.)
  • Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, Inhalte oder Spezifikationen
  • Normale Abnutzung oder Veränderungen technischer Rahmenbedingungen
  • Sicherheitslücken in Drittanbieter-Komponenten, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht bekannt waren

10.5 Mängel sind unverzüglich (innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung), schriftlich und mit detaillierter Fehlerbeschreibung zu melden.

11 Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sowie für Personenschäden (gemäss Art. 100 OR ist ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nichtig).

11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

11.3 Haftungshöchstgrenze: Die Gesamthaftung des Anbieters ist in jedem Fall begrenzt auf:

Maximal das Doppelte des Auftragswertes, höchstens jedoch CHF 100'000.– pro Schadensfall und Kalenderjahr.

11.4 Der Anbieter haftet nicht für:

  • Indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen
  • Datenverlust (der Auftraggeber ist für Backups verantwortlich)
  • Schäden durch Drittanbieter-Software, -Dienste oder -APIs
  • Schäden durch Hackerangriffe, Malware oder Cyberattacken, sofern der Anbieter angemessene Sicherheitsmassnahmen getroffen hat
  • Ausfälle von Hosting-Providern, Cloud-Diensten oder Netzwerkinfrastruktur
  • Schäden durch KI-generierte Inhalte, die vom Auftraggeber ohne angemessene Prüfung verwendet werden
  • Schäden, die auf vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder Spezifikationen zurückgehen

11.5 Freistellung: Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, aus der rechtwidrigen Nutzung der Leistungen oder aus der Nichtbeachtung dieser AGB entstehen.

11.6 Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Ersatzpflichtigen, spätestens jedoch nach 3 Jahren ab dem schädigenden Ereignis.

12 Datenschutz

12.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) in der Fassung vom 1. September 2023 und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

12.2 Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12.3 Auftragsverarbeitung: Sofern der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten (z.B. Kundendaten, Nutzerdaten) verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art. 9 DSG abgeschlossen.

12.4 Datenübermittlung ins Ausland: Eine Übermittlung von Daten ins Ausland erfolgt nur:

  • In Länder mit angemessenem Datenschutzniveau gemäss Staatenliste des EDÖB
  • Auf Basis von Standardvertragsklauseln oder anderen geeigneten Garantien
  • Mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers

12.5 Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen (Privacy by Design, Privacy by Default).

12.6 Bei Datenschutzverletzungen mit hohem Risiko erfolgt eine Meldung an den EDÖB innerhalb von 72 Stunden und eine Information des Auftraggebers ohne unangemessene Verzögerung.

13 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden.

13.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preisgestaltung, Strategien, Quellcode und nicht-öffentliche Geschäftsinformationen.

13.3 Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und 5 Jahre über deren Beendigung hinaus.

13.4 Ausgenommen sind Informationen, die:

  • Öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden der empfangenden Partei)
  • Der empfangenden Partei bereits bekannt waren
  • Von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurden
  • Aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen

14 Kündigung und Stornierung

14.1 Projektverträge (Werkverträge) können nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Wesentlicher Vertragsverletzung trotz Mahnung und Nachfristsetzung
  • Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit einer Partei
  • Dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung

14.2 Bei Kündigung/Stornierung durch den Auftraggeber (ohne wichtigen Grund des Anbieters) sind zu vergüten:

Vor Projektstart: 25% des Auftragswertes (Stornogebühr)

Nach Projektstart: Erbrachte Leistungen nach Aufwand + 25% des verbleibenden Auftragswertes

Ab 50% Fertigstellung: 75% des Gesamtauftragswertes

14.3 Laufende Verträge:

  • Hosting und Wartungsverträge: Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
  • SLA-Verträge: Kündigungsfrist gemäss individuellem SLA, mindestens 3 Monate
  • Abonnements (IRIS Control, ARGUS Guardian): Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende

14.4 Bei berechtigter fristloser Kündigung durch den Anbieter wegen Vertragsverletzung des Auftraggebers sind alle offenen Rechnungen sofort fällig.

15 Höhere Gewalt (Force Majeure)

15.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen.

15.2 Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Kriege, Terrorismus, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Cloud-Infrastruktur, grossflächige Cyberangriffe und andere unvorhersehbare Ereignisse.

15.3 Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich über das Ereignis informieren und angemessene Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren.

15.4 Bei Andauern der höheren Gewalt über mehr als 90 Tage kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatzansprüche der anderen Partei.

16 Abwerbeverbot und Schutzklauseln

16.1 Abwerbeverbot: Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer des Anbieters direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.

16.2 Vertragsstrafe: Bei Verstoss gegen das Abwerbeverbot ist eine Vertragsstrafe von CHF 50'000.– pro abgeworbenem Mitarbeiter zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

16.3 Vorbestehende Rechte: Sämtliche vom Anbieter vor oder während des Projekts entwickelten Eigenentwicklungen, Frameworks, Bibliotheken, Methoden, Tools und Know-how (einschliesslich KI-Agenten, Codebausteine und Workflow-Systeme) verbleiben im ausschliesslichen Eigentum des Anbieters und können für andere Kunden wiederverwendet werden. Der Auftraggeber erhält nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte am Endprodukt.

16.4 Referenzrecht: Der Anbieter ist berechtigt, das Projekt und den Namen des Auftraggebers für Marketing- und Referenzzwecke zu verwenden, einschliesslich Website, Portfolio, Social Media und Pitches, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich bei Vertragsschluss.

16.5 Reverse Engineering: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gelieferte Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse-engineeren oder den Quellcode zu extrahieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend erlaubt.

16.6 Konkurrenzverbot: Der Anbieter ist nicht an ein Konkurrenzverbot gebunden und kann jederzeit für Wettbewerber des Auftraggebers tätig werden, sofern keine ausdrückliche Exklusivitätsvereinbarung besteht.

17 Streitbeilegung und Eskalation

17.1 Gütliche Einigung: Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Streitigkeiten sind unverzüglich der Geschäftsleitung beider Parteien zu eskalieren.

17.2 Eskalationsverfahren:

Stufe 1: Direkte Verhandlung zwischen Projektleitern (Frist: 14 Tage)

Stufe 2: Eskalation an Geschäftsführung (Frist: weitere 14 Tage)

Stufe 3: Mediation durch unabhängigen Mediator in Frauenfeld (optional)

Stufe 4: Ordentliches Gerichtsverfahren

17.3 Während des Streitbeilegungsverfahrens sind die Parteien verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten weiterhin zu erfüllen, insbesondere Zahlungen zu leisten.

17.4 Kosten eines Mediationsverfahrens werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR), unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

18.2 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frauenfeld, Kanton Thurgau, Schweiz. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

18.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.4 Vollständigkeitsklausel (Entire Agreement): Diese AGB zusammen mit dem jeweiligen Angebot/Vertrag stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen, Zusicherungen und Vereinbarungen.

18.5 Kein Verzicht (No Waiver): Das Unterlassen der Durchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser AGB stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

18.6 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. E-Mail und andere elektronische Kommunikation genügen dem Schriftformerfordernis.

18.7 Abtretung: Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Der Anbieter ist berechtigt, Forderungen an Dritte (z.B. Inkasso) abzutreten.

18.8 Keine Partnerschaft: Durch diese AGB wird kein Gesellschafts-, Agentur-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis begründet. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner.

18.9 Sprache: Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser AGB ist die deutsche Fassung massgebend.

18.10 Änderungen: Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

Versionshistorie

Version 2.0 (23. Februar 2026): Vollständige Überarbeitung, Ergänzung KI-Klauseln, Anpassung an DSG 2023

Version 1.0 (Januar 2026): Erstversion

mazdek GmbH | Kirchbergstrasse 4c | 8512 Thundorf | Schweiz

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